Leistungen
 
 

Ein Unfall, der nicht selbst verschuldet ist, wird als Haftpflichtschaden bezeichnet. Dies bedeutet, dass der Unfallverursacher verpflichtet ist, den gesamten Schaden, der dem Geschädigten durch den Vorfall entstanden ist, zu ersetzen.

In der Regel umfasst dieser Schaden Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden. Nach deutschem Recht ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zulassen zu können.

Das hat zur Folge, dass die Versicherung des Unfallgegners für die Schadensregulierung aufkommen muss. Für Sie bedeutet dies, dass sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Schadensabwicklung entstehen, von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

Beweissicherungsgutachten

 

Jedes unabhängig erstellte Sachverständigengutachten dient grundsätzlich der Beweissicherung. Es gibt jedoch verschiedene Gründe, einen Beweissicherungsauftrag zu erteilen. 

Häufig handelt es sich um neuere, als unfallfrei deklarierte Gebrauchtfahrzeuge, bei denen Spuren von Vorschäden oder Restunfallspuren sichtbar sind.

Wir sichern die Beweise und erstellen ein umfassendes Beweissicherungsgutachten, das sowohl schriftliche als auch fotografische Dokumentationen des Ist-Zustands Ihres Fahrzeugs umfasst. Dieses Gutachten bildet die Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Verkäufer des Gebrauchtfahrzeugs.


Wenn Sie in einen unverschuldeten Unfall verwickelt wurden und Ihr Fahrzeug beschädigt ist, haben Sie Anspruch auf ein Leihfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. 

Alternativ können Sie auch eine Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen. 

In beiden Fällen müssen Sie nachweisen, dass das beschädigte Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht mehr fahrbereit ist.

Die Höhe des Schadensersatzes wird anhand einer Tabelle ermittelt, in der gängige Fahrzeugmodelle erfasst sind. Die Fahrzeuge werden in Gruppen von A bis L eingeteilt. Die Entschädigung umfasst die sogenannten Vorhaltekosten, wie Versicherungs- und Steuerkosten, sowie den Nutzungswert des Fahrzeugs. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen oder Fahrzeugen, die hauptsächlich in der Freizeit verwendet werden (z. B. Motorräder und Wohnmobile), werden in der Regel nur die Vorhaltekosten erstattet.

 

Wenn Ihr Leasingvertrag bald ausläuft und die Rückgabe Ihres Fahrzeugs bevorsteht, sollten wir gemeinsam einen Blick darauf werfen. Kratzer und Beulen, die während der Nutzung entstanden sind, können Ihnen als Minderwert in Rechnung gestellt werden. Um Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.

Bei der Fahrzeugrückgabe können Gebrauchsspuren, die durch die normale Nutzung unvermeidlich sind, fälschlicherweise als Schäden bewertet werden und auf der Rechnung als Minderwert erscheinen. Um zwischen diesen Fällen zu unterscheiden, gibt es Richtlinienkataloge, die festlegen, was als Gebrauchsspur und was als Schaden gilt. Wir unterstützen Sie bei der Fahrzeugbewertung und helfen Ihnen, zwischen altersbedingten Abnutzungserscheinungen und tatsächlichen Schäden zu differenzieren.

Wichtig zu beachten ist, dass Sie für normale Gebrauchsspuren nicht aufkommen müssen. Ein Leasinggutachten von einem KFZ-Sachverständigen dient Ihnen als Nachweis über den Zustand Ihres Leasingfahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe.

Vereinbaren Sie rechtzeitig vor der Fahrzeugrückgabe einen Termin, damit Sie genügend Zeit für eventuelle Maßnahmen haben.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfallschaden selbst repariert haben, benötigen Sie eine Bestätigung der Reparatur, um der gegnerischen Versicherung nachzuweisen, dass Ihr Fahrzeug wieder in einwandfreiem Zustand ist. Erst nach erfolgreicher Durchführung der Reparatur haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung von der gegnerischen Versicherung.

Hier ein Beispiel:

Sie haben Ihr Fahrzeug eigenständig repariert, was Ihr gutes Recht ist. Nach etwa drei Monaten wird dasselbe Fahrzeug erneut im gleichen Bereich beschädigt. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die durchgeführte Reparatur des vorherigen Schadens nachzuweisen. Können Sie dies nicht, wird der neue Schaden möglicherweise nur teilweise oder gar nicht reguliert, und Sie tragen die Kosten selbst.

Eine Reparaturbestätigung unterstützt Sie dabei, die durchgeführte Reparatur Ihres Fahrzeugs, einschließlich des Reparaturverlaufes, gegenüber der Versicherung nachzuweisen.

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